18.01.2024
Förderrichtlinie
Nachwuchswettbewerb „Fusionstalente“
Stichtage zur Skizzeneinreichung:
Erste Auswahlrunde: 15. Mai 2024
Zweite Auswahlrunde: 30. April 2025
Erste Auswahlrunde: 15. Mai 2024
Zweite Auswahlrunde: 30. April 2025
1. Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des Programms „Fusion 2040 – Forschung auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ sowie unter dem Dach des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung Projekte zu Themen der Fusionsforschung in akademischen Nachwuchsgruppen zu fördern. Das BMBF leistet damit einen konkreten Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen insbesondere für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase und zur Steigerung der Attraktivität Deutschlands als Forschungsstandort.
Mit dem Förderprogramm verfolgt das BMBF das Ziel, schnell und zielführend die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb von Fusionskraftwerken zu schaffen. Hierfür sollen technologieoffen Forschungsarbeiten sowohl im Bereich der Trägheitsfusion als auch des magnetischen Einschlusses gefördert werden.
An den Grundlagen der technischen Umsetzung der Fusionsenergie wird bereits seit vielen Jahrzehnten geforscht. Fusionsreaktionen in einem Labor oder einem Kraftwerk in Gang zu setzen und zu kontrollieren, ist jedoch aufgrund der extremen Bedingungen der Reaktion enorm herausfordernd. Aufgrund der Abstoßung positiv geladener Atomkerne, die es zu überwinden gilt, können solche Reaktionen nur bei höchsten Temperaturen und Drücken stattfinden. Eine Verschmelzung erreicht man daher nur mit Hilfe von extremen Magnetfeldern, Heizsystemen oder sehr starken Lasern.
Die Herausforderungen auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk sind vielfältig. Die meisten der benötigten Komponenten, Technologien und Systeme existieren momentan – wenn überhaupt – nur in Form wissenschaftlicher Experimente und werden in den kommenden Jahren weiter erforscht, entwickelt und erprobt werden müssen. Zudem muss ein Übergang von einer reinen Grundlagenforschung hin zu einer anwendungs- und projektorientierten Forschung vollzogen werden. Hierfür braucht es ein Innovationsökosystem, in dem alle relevanten Akteure effizient zusammenarbeiten können.
Aus diesen Aspekten formuliert das Förderprogramm Fusionsforschung eine Reihe Handlungsfelder und definiert Themenschwerpunkte, die in den kommenden Jahren mit spezifischen Maßnahmen adressiert werden sollen.
Wissenschaftlich-technische Fragestellungen:
Mit der vorliegenden Förderrichtlinie soll insbesondere der Punkt 13 adressiert werden. Aus wissenschaftlich- technischer Perspektive sind Projektvorschläge aus der gesamten thematischen Breite der Fusionstechnologien angesprochen, also solche zu Themen der Buchstaben 1 bis 11.
Um Innovationen aus dem Potenzial der Fusionsforschung für Wirtschaft und Gesellschaft zu ermöglichen, muss das erforderliche Know-how für die Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen weiter ausgebaut werden. Gut ausgebildete Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sind eine grundlegende Voraussetzung, um die vor allem in einem forschungs- und wissensintensiven Feld wie der Fusion notwendige Forschungskompetenz und Innovationsfähigkeit nachhaltig zu sichern. Darüber hinaus kann durch gezielte thematische Schwerpunktbildung in strategischen Forschungsfragen die Leistungsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb gestärkt werden.
Mit dem Förderprogramm verfolgt das BMBF das Ziel, schnell und zielführend die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb von Fusionskraftwerken zu schaffen. Hierfür sollen technologieoffen Forschungsarbeiten sowohl im Bereich der Trägheitsfusion als auch des magnetischen Einschlusses gefördert werden.
An den Grundlagen der technischen Umsetzung der Fusionsenergie wird bereits seit vielen Jahrzehnten geforscht. Fusionsreaktionen in einem Labor oder einem Kraftwerk in Gang zu setzen und zu kontrollieren, ist jedoch aufgrund der extremen Bedingungen der Reaktion enorm herausfordernd. Aufgrund der Abstoßung positiv geladener Atomkerne, die es zu überwinden gilt, können solche Reaktionen nur bei höchsten Temperaturen und Drücken stattfinden. Eine Verschmelzung erreicht man daher nur mit Hilfe von extremen Magnetfeldern, Heizsystemen oder sehr starken Lasern.
Die Herausforderungen auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk sind vielfältig. Die meisten der benötigten Komponenten, Technologien und Systeme existieren momentan – wenn überhaupt – nur in Form wissenschaftlicher Experimente und werden in den kommenden Jahren weiter erforscht, entwickelt und erprobt werden müssen. Zudem muss ein Übergang von einer reinen Grundlagenforschung hin zu einer anwendungs- und projektorientierten Forschung vollzogen werden. Hierfür braucht es ein Innovationsökosystem, in dem alle relevanten Akteure effizient zusammenarbeiten können.
Aus diesen Aspekten formuliert das Förderprogramm Fusionsforschung eine Reihe Handlungsfelder und definiert Themenschwerpunkte, die in den kommenden Jahren mit spezifischen Maßnahmen adressiert werden sollen.
Wissenschaftlich-technische Fragestellungen:
- System-Codes/Kraftwerksdesign
- Tritium/Tritiumkreislauf
- Erste Wand/Plasma-Wand-Wechselwirkung
- Neutronen
- Magnetfeldspulen
- Lasersysteme
- Targets
- Simulationen
- Diagnostik
- Remote-Handling
- Periphere Kraftwerkskomponenten
- Kooperation, Einbindung der (Anwender- und Ausrüster-)Industrie
- Fachkräfte
- Kommunikation und Outreach
- Regulierung und Rechtsrahmen für den Bau, Betrieb und Rückbau von Fusionskraftwerken
Mit der vorliegenden Förderrichtlinie soll insbesondere der Punkt 13 adressiert werden. Aus wissenschaftlich- technischer Perspektive sind Projektvorschläge aus der gesamten thematischen Breite der Fusionstechnologien angesprochen, also solche zu Themen der Buchstaben 1 bis 11.
Um Innovationen aus dem Potenzial der Fusionsforschung für Wirtschaft und Gesellschaft zu ermöglichen, muss das erforderliche Know-how für die Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen weiter ausgebaut werden. Gut ausgebildete Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sind eine grundlegende Voraussetzung, um die vor allem in einem forschungs- und wissensintensiven Feld wie der Fusion notwendige Forschungskompetenz und Innovationsfähigkeit nachhaltig zu sichern. Darüber hinaus kann durch gezielte thematische Schwerpunktbildung in strategischen Forschungsfragen die Leistungsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb gestärkt werden.
1.1. Förderziel
Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist der Aufbau nachhaltiger Forschungsstrukturen. Dies soll exzellenten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ermöglichen, eigene Arbeitsgruppen auf dem Gebiet der Fusionsforschung aufzubauen und gleichzeitig einen Einstieg in anwendungsorientierte Forschungsprojekte voranzutreiben. Dem wissenschaftlichen Nachwuchs werden dabei durch die Maßnahme beste Start- und Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches, wissenschaftliches Arbeiten geboten. Dadurch soll international gebildete Spitzenkompetenz für den Forschungs- und Industriestandort Deutschland gewonnen werden, um zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beizutragen. Insbesondere werden international aufgestellte Forscherinnen und Forscher mit der Erfahrung eines längeren erfolgreichen Studienabschnitts oder Forschungsaufenthalts im Ausland angesprochen.
1.2. Zuwendungszweck
Die vorliegende Förderinitiative soll exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler dabei unterstützen, mit Forschungsprojekten den Übergang von Erkenntnissen der Grundlagenforschung in Richtung Anwendung und einer wirtschaftlichen Verwertung voranzutreiben. Sie erhalten die Möglichkeit, an einer Forschungseinrichtung in Deutschland eine eigene, unabhängige Nachwuchsgruppe aufzubauen und hier aktuelle Forschungsthemen aus dem Bereich der Fusionsforschung (siehe oben) aufzugreifen. Dabei sollen sie sich mit ihren Forschungsarbeiten, der Führung der Nachwuchsgruppe und der Anleitung wissenschaftlichen Personals oder auch durch eine Unternehmensgründung für Leitungsaufgaben in Wirtschaft oder Forschung qualifizieren.
Um Synergien zwischen verschiedenen Technologierouten in einzelnen Forschungsschwerpunkten und Teiltechnologien bestmöglich zu nutzen und das Innovationsökosystem effektiver zu gestalten, soll die Organisation und Vernetzung mehrerer Akteure und/oder Projekte in sogenannte „Hubs“ mit bestimmten thematischen Schwerpunkten erfolgen, die auch regionale Schwerpunkte abbilden können. Dies gilt besonders für den Bereich der Trägheitsfusion, in dem bislang kaum Strukturen etabliert sind. Deshalb werden mit dieser Maßnahme auch der Aufbau von Kompetenzen und die intensive Vernetzung mit der Wissenschaftsgemeinschaft sowie Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung vorhandener Geräte und Anlagen unterstützt. Kooperationen insbesondere mit bestehenden Arbeitsgruppen der beantragenden Institution, aber darüber hinaus auch mit anderen Forschungseinrichtungen und erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im In- und Ausland, sind explizit erwünscht.
Um die Vernetzung der neuen Arbeitsgruppen untereinander und mit den relevanten Bereichen der Fach-Community zu stärken, sind darüber hinaus gemeinsame Veranstaltungen wie Sommercamps sowie Tagungen beziehungsweise Workshops geplant.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.
Um Synergien zwischen verschiedenen Technologierouten in einzelnen Forschungsschwerpunkten und Teiltechnologien bestmöglich zu nutzen und das Innovationsökosystem effektiver zu gestalten, soll die Organisation und Vernetzung mehrerer Akteure und/oder Projekte in sogenannte „Hubs“ mit bestimmten thematischen Schwerpunkten erfolgen, die auch regionale Schwerpunkte abbilden können. Dies gilt besonders für den Bereich der Trägheitsfusion, in dem bislang kaum Strukturen etabliert sind. Deshalb werden mit dieser Maßnahme auch der Aufbau von Kompetenzen und die intensive Vernetzung mit der Wissenschaftsgemeinschaft sowie Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung vorhandener Geräte und Anlagen unterstützt. Kooperationen insbesondere mit bestehenden Arbeitsgruppen der beantragenden Institution, aber darüber hinaus auch mit anderen Forschungseinrichtungen und erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im In- und Ausland, sind explizit erwünscht.
Um die Vernetzung der neuen Arbeitsgruppen untereinander und mit den relevanten Bereichen der Fach-Community zu stärken, sind darüber hinaus gemeinsame Veranstaltungen wie Sommercamps sowie Tagungen beziehungsweise Workshops geplant.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.
1.3. Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Fusionsforschung adressieren. Im Rahmen des Vorhabens sollen akademische Nachwuchsgruppen durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase aufgebaut werden. Als Ergebnis der Förderung soll eine Ausbildung von Forschungsschwerpunkten in bestehenden Kooperationsnetzwerken unterstützt und eine synergetische Ergänzung von Forschungszweigen in Institution und Netzwerk vorangetrieben werden. Die zu etablierende Nachwuchsgruppe soll dabei das wissenschaftliche Profil der beantragenden Institution im Hinblick auf den Schwerpunkt „Fusionsforschung“ abrunden beziehungsweise bestehende Schwerpunkte exzellent ergänzen.
Ziel ist eine langfristige Verstetigung der Strukturen nach Abschluss des Projekts. Ein dahingehendes realistisches und aussagekräftiges Konzept wird bei der Einreichung von Projektvorschlägen vorausgesetzt. Dieses Konzept ist insbesondere von der beantragenden Institution ausführlich und verbindlich zu erläutern.
muss sich jedoch aus einem eindeutigen Bezug zum übergeordneten Ziel des Förderprogramms Fusionsforschung – schnell und zielführend die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb von Fusionskraftwerken zu schaffen – ableiten. Dabei sind sowohl experimentelle als auch theoretische Arbeiten eingeschlossen, sofern sie einen konkreten Bezug zu Anwendungen der Fusionsforschung aufweisen und keine reine Grundlagenforschung darstellen. Interdisziplinäre Beiträge sind ausdrücklich erwünscht. Erwartet wird eine nachhaltige Nutzung der wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlich anwendbaren Ergebnisse. Neben Publikation und Patentierung von Projektergebnissen umfasst dies auch angemessene Maßnahmen zum Technologietransfer, zum Beispiel Strategien für Unternehmensgründungen. Eine Plausibilisierung der Anwendungsorientierung beziehungsweise einer späteren wirtschaftlichen Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse ist explizite Voraussetzung für die Förderung. Frühzeitige Allianzen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere solchen mit einer Niederlassung in Deutschland – sind erwünscht. Eine Beteiligung solcher Unternehmen an den Fördervorhaben durch finanzielle Leistungen, Sachbeiträge, Bereitstellen von Analysemöglichkeiten, Personalaustausch etc. wird bei der Auswahl geeigneter Vorschläge unter Berücksichtigung der Reife des adressierten Forschungsthemas positiv bewertet.
Nicht gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die keine innovativen Ansätze erkennen lassen, reine Machbarkeits- oder literaturbasierte Studien sowie Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen.
Neben rein wissenschaftlich-technischen Arbeiten sollen auch solche begleitenden Arbeiten gefördert werden, die dem Aufbau sogenannter „Hubs“ (siehe oben) zu geeigneten Schwerpunktthemen der Fusionsforschung und/oder der Vernetzung mit allen weiteren im Rahmen dieses Nachwuchswettbewerbs geförderten Projekten dienen. Förderfähige Themen sind hier zum Beispiel Maßnahmen zur Vernetzung der Projekte und Partner, Konzeption und Umsetzung geeigneter Austausch- und Matchmakingveranstaltungen, Durchführung von Strategieworkshops etc.
Zur Verringerung des Risikos und der Erhöhung der Breitenwirksamkeit können zusätzliche Verwertungsszenarien der Technologien auch außerhalb der Fusion aufgezeigt werden. Arbeiten zur technischen Evaluation von Zweitverwertungsmöglichkeiten sind in begrenztem Umfang ebenfalls förderfähig.
Die Einbindung von internationalen Partnern aus der gewerblichen Wirtschaft oder von Hochschulen und Forschungseinrichtungen – insbesondere aus dem EWR – zur Einbindung komplementären Know-hows, zum Schließen von Wertschöpfungsketten oder zum Test von Materialien und Komponenten an geeigneten Infrastrukturen ist möglich. Förderfähig sind in solchen Fällen Reisen zu den internationalen Partnern, Verbringung von Testaufbauten sowie Forschungsaufenthalte. Weiterhin sind zeitlich begrenzte Aufenthalte von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern in Deutschland förderfähig. Eigene Forschungsarbeiten der internationalen Kooperationspartner werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie nicht gefördert.
Ziel ist eine langfristige Verstetigung der Strukturen nach Abschluss des Projekts. Ein dahingehendes realistisches und aussagekräftiges Konzept wird bei der Einreichung von Projektvorschlägen vorausgesetzt. Dieses Konzept ist insbesondere von der beantragenden Institution ausführlich und verbindlich zu erläutern.
muss sich jedoch aus einem eindeutigen Bezug zum übergeordneten Ziel des Förderprogramms Fusionsforschung – schnell und zielführend die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb von Fusionskraftwerken zu schaffen – ableiten. Dabei sind sowohl experimentelle als auch theoretische Arbeiten eingeschlossen, sofern sie einen konkreten Bezug zu Anwendungen der Fusionsforschung aufweisen und keine reine Grundlagenforschung darstellen. Interdisziplinäre Beiträge sind ausdrücklich erwünscht. Erwartet wird eine nachhaltige Nutzung der wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlich anwendbaren Ergebnisse. Neben Publikation und Patentierung von Projektergebnissen umfasst dies auch angemessene Maßnahmen zum Technologietransfer, zum Beispiel Strategien für Unternehmensgründungen. Eine Plausibilisierung der Anwendungsorientierung beziehungsweise einer späteren wirtschaftlichen Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse ist explizite Voraussetzung für die Förderung. Frühzeitige Allianzen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere solchen mit einer Niederlassung in Deutschland – sind erwünscht. Eine Beteiligung solcher Unternehmen an den Fördervorhaben durch finanzielle Leistungen, Sachbeiträge, Bereitstellen von Analysemöglichkeiten, Personalaustausch etc. wird bei der Auswahl geeigneter Vorschläge unter Berücksichtigung der Reife des adressierten Forschungsthemas positiv bewertet.
Nicht gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die keine innovativen Ansätze erkennen lassen, reine Machbarkeits- oder literaturbasierte Studien sowie Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen.
Neben rein wissenschaftlich-technischen Arbeiten sollen auch solche begleitenden Arbeiten gefördert werden, die dem Aufbau sogenannter „Hubs“ (siehe oben) zu geeigneten Schwerpunktthemen der Fusionsforschung und/oder der Vernetzung mit allen weiteren im Rahmen dieses Nachwuchswettbewerbs geförderten Projekten dienen. Förderfähige Themen sind hier zum Beispiel Maßnahmen zur Vernetzung der Projekte und Partner, Konzeption und Umsetzung geeigneter Austausch- und Matchmakingveranstaltungen, Durchführung von Strategieworkshops etc.
Zur Verringerung des Risikos und der Erhöhung der Breitenwirksamkeit können zusätzliche Verwertungsszenarien der Technologien auch außerhalb der Fusion aufgezeigt werden. Arbeiten zur technischen Evaluation von Zweitverwertungsmöglichkeiten sind in begrenztem Umfang ebenfalls förderfähig.
Die Einbindung von internationalen Partnern aus der gewerblichen Wirtschaft oder von Hochschulen und Forschungseinrichtungen – insbesondere aus dem EWR – zur Einbindung komplementären Know-hows, zum Schließen von Wertschöpfungsketten oder zum Test von Materialien und Komponenten an geeigneten Infrastrukturen ist möglich. Förderfähig sind in solchen Fällen Reisen zu den internationalen Partnern, Verbringung von Testaufbauten sowie Forschungsaufenthalte. Weiterhin sind zeitlich begrenzte Aufenthalte von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern in Deutschland förderfähig. Eigene Forschungsarbeiten der internationalen Kooperationspartner werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie nicht gefördert.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Die Förderung ist personengebunden an die Leitung der Nachwuchsgruppe gekoppelt. Zielgruppe sind exzellente Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher, die nach ihrer Promotion bereits erste eigene Forschungserfahrungen gesammelt haben. Diese Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase zeichnen sich unter anderem durch qualifizierte Abschlüsse, erste Erfahrung mit selbständiger Forschung, Auslandserfahrung, erste Leitungserfahrung und Teamfähigkeit, Flexibilität und Wechselbereitschaft oder Erfahrung mit interdisziplinären Kooperationen aus. Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus dem Ausland an den Forschungsstandort Deutschland zu erhöhen. Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die längere Zeit im Ausland forschen, sind deshalb besonders aufgefordert, sich an vorliegenden Nachwuchswettbewerb zu beteiligen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.1
1 Mitteilung der EU-Kommission vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.1
1 Mitteilung der EU-Kommission vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
4. Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Zur Einreichung einer Projektskizze sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase (Förderinteressenten) im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung berechtigt. Die Förderinteressenten müssen ihre Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit durch eine Promotion nachgewiesen haben und die Eignung zur Leitung einer eigenständigen Arbeitsgruppe besitzen.
Das Datum der Promotionsprüfung sollte bei Einreichen der Skizze mindestens zwei Jahre, jedoch nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Eltern- und Erziehungszeiten können im Sinne einer Verlängerung des betrachteten Zeitraums gewürdigt werden. Idealerweise ist nach der Promotion ein Aufenthalt als Postdoktorandin beziehungsweise Postdoktorand im Ausland erfolgt und erste eigenständige Forschungserfahrung vorhanden. Ein Wechsel der Forschungsinstitution im Lauf der wissenschaftlichen Karriere wird ausdrücklich begrüßt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die aufnehmende Hochschule oder Forschungseinrichtung der Nachwuchsgruppe die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und -einrichtung sowie sonstige Infrastruktur) zur Verfügung stellt und die Nachwuchsgruppenleitung in allen projektbezogenen Belangen unterstützt. Die Nachwuchsgruppe soll in die vorhandenen Hochschul- beziehungsweise Institutsstrukturen einbezogen werden, jedoch wissenschaftlich unabhängig sein. Räumlich muss sie eine Einheit bilden, um den Gruppencharakter zu stärken.
Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.
Das Datum der Promotionsprüfung sollte bei Einreichen der Skizze mindestens zwei Jahre, jedoch nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Eltern- und Erziehungszeiten können im Sinne einer Verlängerung des betrachteten Zeitraums gewürdigt werden. Idealerweise ist nach der Promotion ein Aufenthalt als Postdoktorandin beziehungsweise Postdoktorand im Ausland erfolgt und erste eigenständige Forschungserfahrung vorhanden. Ein Wechsel der Forschungsinstitution im Lauf der wissenschaftlichen Karriere wird ausdrücklich begrüßt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die aufnehmende Hochschule oder Forschungseinrichtung der Nachwuchsgruppe die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und -einrichtung sowie sonstige Infrastruktur) zur Verfügung stellt und die Nachwuchsgruppenleitung in allen projektbezogenen Belangen unterstützt. Die Nachwuchsgruppe soll in die vorhandenen Hochschul- beziehungsweise Institutsstrukturen einbezogen werden, jedoch wissenschaftlich unabhängig sein. Räumlich muss sie eine Einheit bilden, um den Gruppencharakter zu stärken.
Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Förderung wird je nach projektspezifischem Bedarf für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt. Eine Meilensteinprüfung mit Abbruchkriterien nach drei Jahren ist vorgesehen. Im Anschluss wird über die Fortführung des Vorhabens entschieden.
Personalkosten beziehungsweise -ausgaben sind nur für die Personen zuwendungsfähig, die nicht bereits fest im Stellenplan der Institution ausgewiesen sind. Die Gruppengröße ist auf maximal fünf Vollzeitstellen beschränkt. Dabei kann eine Stelle (ausgenommen die Gruppenleitung) auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Je nach projektspezifischem Bedarf und technischem Aufwand können berücksichtigt werden:
Personalkosten beziehungsweise -ausgaben sind nur für die Personen zuwendungsfähig, die nicht bereits fest im Stellenplan der Institution ausgewiesen sind. Die Gruppengröße ist auf maximal fünf Vollzeitstellen beschränkt. Dabei kann eine Stelle (ausgenommen die Gruppenleitung) auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Je nach projektspezifischem Bedarf und technischem Aufwand können berücksichtigt werden:
●
eine Stelle Entgeltgruppe 15 TVöD/TV-L (Nachwuchsgruppenleiterin/Nachwuchsgruppenleiter);
●
eine Stelle Entgeltgruppe 14 TVöD/TV-L (Postdoktorandin/Postdoktorand);
●
bis zu drei Stellen Entgeltgruppe 13 TVöD/TV-L (Doktorandin/Doktorand, Postdoktorandin/Postdoktorand);
●
eine Stelle Technische Angestellte/Technischer Angestellter;
●
wissenschaftliche Hilfskräfte können in begrenztem Umfang für Routineaufgaben unter wissenschaftlicher Leitung berücksichtigt werden;
●
spezifische Investitionen, die zur Durchführung der Arbeiten zwingend erforderlich und in der beantragenden Institution nicht vorhanden beziehungsweise ausgelastet sind, können zusätzlich beantragt werden;
●
übrige projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten wie Verbrauchsmaterialien können je nach technischem Aufwand beantragt werden;
●
Reisekosten können bedarfsgerecht und je nach Größe der Arbeitsgruppe bis maximal 60 000 Euro beantragt werden;
●
Unteraufträge für eng umrissene Dienstleistungen oder FuE-Arbeiten werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert.
Zudem können innerhalb eines Projekts Initiativen gefördert werden, die die Fusionsforschung in Deutschland und somit den Forschungsstandort auch im Ausland sichtbar machen. Die akademische Nachwuchsgruppe kann so zur Bekanntheit der Fördermaßnahme sowie zum Ausbau internationaler Partnerschaften und zum Auf- und Ausbau von Forschungskooperationen beitragen. Ausgewählte Vernetzungsideen erhalten ein Vernetzungsbudget, mit dem die Nachwuchsgruppenleitung Aktivitäten planen und durchführen kann, die den Austausch mit internationalen Forschenden anregt sowie die Bekanntheit der Fördermaßnahme verstärkt.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten2 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.3
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.
CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.
Zur Vereinfachung kann im Rahmen der Finanzierungsplanung beziehungsweise Vorkalkulation je Einzelvorhaben für Reisen zu Projekttreffen, bilaterale Arbeitstreffen, Aufbau von Infrastrukturen bei Partnern, Messeaufenthalte, Konferenzreisen oder Ähnliches eine Pauschale in Höhe von bis zu 10 000 Euro pro im Projekt beschäftigtem Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent) angesetzt werden. Eine Prüfung der entsprechenden tatsächlich angefallenen Ausgaben beziehungsweise Kosten erfolgt in diesem Fall im Rahmen der Zwischen- und Verwendungsnachweisprüfungen. Für Konferenzreisen ist im Vorfeld der Reise jeweils eine Einzelfreigabe beim Zuwendungsgeber beziehungsweise beauftragten Projektträger (siehe unten) einzuholen. Sind die geplanten Ausgaben beziehungsweise Kosten höher als die oben genannte Pauschale, ist im Rahmen der Antragstellung eine detaillierte Erläuterung der Einzelansätze erforderlich.
Zur Vereinfachung kann im Rahmen der Finanzierungsplanung beziehungsweise Vorkalkulation je Einzelvorhaben eine Pauschale für Verbrauchsmaterialien in Höhe von bis zu 10 000 Euro pro im Projekt beschäftigtem Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent) angesetzt werden. Eine Prüfung der entsprechenden tatsächlich angefallenen Ausgaben beziehungsweise Kosten erfolgt in diesem Fall im Rahmen der Zwischen- und Verwendungsnachweisprüfungen. Sind die geplanten Ausgaben beziehungsweise Kosten höher als die oben genannte Pauschale, ist im Rahmen der Antragstellung eine detaillierte Erläuterung der Einzelansätze erforderlich.
2 Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise in Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. C 262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FuEuI-Unionsrahmens.
3 Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten2 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.3
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.
CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.
Zur Vereinfachung kann im Rahmen der Finanzierungsplanung beziehungsweise Vorkalkulation je Einzelvorhaben für Reisen zu Projekttreffen, bilaterale Arbeitstreffen, Aufbau von Infrastrukturen bei Partnern, Messeaufenthalte, Konferenzreisen oder Ähnliches eine Pauschale in Höhe von bis zu 10 000 Euro pro im Projekt beschäftigtem Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent) angesetzt werden. Eine Prüfung der entsprechenden tatsächlich angefallenen Ausgaben beziehungsweise Kosten erfolgt in diesem Fall im Rahmen der Zwischen- und Verwendungsnachweisprüfungen. Für Konferenzreisen ist im Vorfeld der Reise jeweils eine Einzelfreigabe beim Zuwendungsgeber beziehungsweise beauftragten Projektträger (siehe unten) einzuholen. Sind die geplanten Ausgaben beziehungsweise Kosten höher als die oben genannte Pauschale, ist im Rahmen der Antragstellung eine detaillierte Erläuterung der Einzelansätze erforderlich.
Zur Vereinfachung kann im Rahmen der Finanzierungsplanung beziehungsweise Vorkalkulation je Einzelvorhaben eine Pauschale für Verbrauchsmaterialien in Höhe von bis zu 10 000 Euro pro im Projekt beschäftigtem Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent) angesetzt werden. Eine Prüfung der entsprechenden tatsächlich angefallenen Ausgaben beziehungsweise Kosten erfolgt in diesem Fall im Rahmen der Zwischen- und Verwendungsnachweisprüfungen. Sind die geplanten Ausgaben beziehungsweise Kosten höher als die oben genannte Pauschale, ist im Rahmen der Antragstellung eine detaillierte Erläuterung der Einzelansätze erforderlich.
2 Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise in Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. C 262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FuEuI-Unionsrahmens.
3 Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH
– Projektträger Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung/Fusion –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Kontakt:
Dr. Christian Flüchter
Telefon: 0211/6214 261
E-Mail: fluechter@vdi.de
Dr. Christian Busch
Telefon: 0211/6214 591
E-Mail: busch@vdi.de
Die VDI Technologiezentrum GmbH ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Fördermaßnahme. Es wird dringend empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
VDI Technologiezentrum GmbH
– Projektträger Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung/Fusion –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Kontakt:
Dr. Christian Flüchter
Telefon: 0211/6214 261
E-Mail: fluechter@vdi.de
Dr. Christian Busch
Telefon: 0211/6214 591
E-Mail: busch@vdi.de
Die VDI Technologiezentrum GmbH ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Fördermaßnahme. Es wird dringend empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
7.2 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Im Rahmen der vorliegenden Förderinitiative sind zwei Auswahlrunden vorgesehen.
Die Vorlagefrist für die erste Auswahlrunde endet am 15. Mai 2024.
Die Vorlagefrist für die zweite Auswahlrunde endet am 30. April 2025.
Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen sind auf Englisch zu verfassen.
Die zur Projektskizze gehörige Vorhabenbeschreibung ist gemäß folgender Gliederung (a bis h) zu erstellen und sollte maximal 20 DIN-A4-Seiten (einfacher Zeilenabstand, Schriftart Arial, Schriftgröße 11) umfassen. Anlagen gemäß i sind nicht Bestandteil der Vorhabenbeschreibung und separat beizufügen.
Es wird zudem empfohlen, für die Erstellung der Vorhabenbeschreibung sowie der tabellarischen Finanzierungsübersicht die unter dem nachfolgenden Link bereitgestellten kommentierten Mustergliederungen zu verwenden: https://www.bmbf-fusionsforschung.de
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
Im Rahmen der vorliegenden Förderinitiative sind zwei Auswahlrunden vorgesehen.
Die Vorlagefrist für die erste Auswahlrunde endet am 15. Mai 2024.
Die Vorlagefrist für die zweite Auswahlrunde endet am 30. April 2025.
Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen sind auf Englisch zu verfassen.
Die zur Projektskizze gehörige Vorhabenbeschreibung ist gemäß folgender Gliederung (a bis h) zu erstellen und sollte maximal 20 DIN-A4-Seiten (einfacher Zeilenabstand, Schriftart Arial, Schriftgröße 11) umfassen. Anlagen gemäß i sind nicht Bestandteil der Vorhabenbeschreibung und separat beizufügen.
- Titel des Vorhabens und Kennwort
- Name und Anschrift des Antragstellers inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Ziele des Vorhabens
- Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
- Bezug des Vorhabens zu dieser Förderrichtlinie
- wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen
- erwarteter Beitrag der Nachwuchsgruppe im Zusammenhang mit den bestehenden fachlichen Schwerpunkten der Institution sowie Kooperationen
- Beitrag des Vorhabens zum übergeordneten Programmziel „Fusionskraftwerk“
- Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten in Bezug zum Vorhaben
- Problembeschreibung und Ausgangssituation (Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik, bestehende Schutzrechte [eigene und Dritter] und – sofern zutreffend – Bewertung der Patentlage im Hinblick auf die Verwertung der Ergebnisse)
- Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
- bisherige Arbeiten des Antragstellers mit Bezug zu den Zielen dieses Vorhabens
- Arbeitsplan
- grobe Beschreibung der Arbeiten einschließlich der wichtigsten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze
- Definition erfolgskritischer Meilensteine, darunter eines möglichst quantitativ überprüfbaren Meilensteins nach einer Projektlaufzeit von drei Jahren im Sinne eines Abbruchkriteriums; gegebenenfalls Zusammenarbeit mit Dritten
- Netzplan: Arbeitspakete und Meilensteine, aufgetragen über der Zeit
- Verwertungsplan
- wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten
- wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit
- Konzept zur Verstetigung der Nachwuchsgruppe
- Finanzierungsplan
- grobe tabellarische Finanzierungsübersicht (Angabe von geschätzten Ausgaben-/Kostenarten und Eigenmitteln/ Drittmitteln)
- Anlagen
- kurzer persönlicher Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang (ab Schulabschluss), Angaben zum derzeitigen Arbeitsverhältnis, Nachweis der Promotion
- Liste wichtigster Publikationen, Patente etc.
- optional: Unterstützungsschreiben („Letter of Support“) aus der Industrie
Es wird zudem empfohlen, für die Erstellung der Vorhabenbeschreibung sowie der tabellarischen Finanzierungsübersicht die unter dem nachfolgenden Link bereitgestellten kommentierten Mustergliederungen zu verwenden: https://www.bmbf-fusionsforschung.de
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
●
Bezug zur Förderbekanntmachung
●
Innovationshöhe und Qualität des wissenschaftlich-technischen Konzepts
●
Synergien zu bestehenden Forschungsschwerpunkten der antragstellenden Institution
●
Konzept zur Verstetigung der Nachwuchsgruppe
●
Wissenschaftliche Exzellenz der Nachwuchsgruppenleitung
●
Wissenschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Forschungsthemas
●
Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der Arbeits-, Ressourcen- und Finanzplanung
Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachterinnen und Gutachter beraten zu lassen. Dies beinhaltet gegebenenfalls auch eine persönliche Präsentation („Pitch“) durch den Interessenten vor einer Gutachterkommission. Zum Schutz von Informationen in einer direkten Konkurrenzsituation können über einen Sperrvermerk in der Skizze bis zu fünf Gutachterinnen und Gutachter genannt werden, denen die Skizze nicht vorgelegt werden soll. Die eingereichten Vorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
Die Förderanträge müssen für jedes Teilvorhaben neben den Antragsformularen folgenden Inhalt darstellen:
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
Die Förderanträge müssen für jedes Teilvorhaben neben den Antragsformularen folgenden Inhalt darstellen:
●
detaillierte Darstellung der wissenschaftlichen und technischen Ziele des Teilvorhabens, angestrebte Innovationen
●
ausführliche Beschreibung der Arbeiten des Teilvorhabens
●
ausführlicher Arbeitsplan mit der Angabe des Personalaufwandes für jedes Arbeitspaket
●
detaillierter Finanzierungsplan
●
ausführliche Darstellung zur Verwertung der Ergebnisse des Teilvorhabens
Anträge, die nicht innerhalb der in der Aufforderung zur Antragstellung genannten Vorlagefrist eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Zusätzlich zur ersten Auswahlstufe gelten folgende Bewertungskriterien:
Zusätzlich zur ersten Auswahlstufe gelten folgende Bewertungskriterien:
●
Innovationshöhe und Qualität des Teilvorhabens, Angemessenheit der Beihilfeintensitäten
●
Angemessenheit des Finanzierungsplans beziehungsweise der Vorkalkulation
●
Festlegung quantitativer Projektziele
●
konkrete Verwertungspläne
●
Notwendigkeit der Zuwendung
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8. Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Ansprechpersonen
Dr. Christian Flüchter
Telefon: +49 (0) 211/62 14-261
E-Mail: fluechter@vdi.de
Dr. Christian Busch
Telefon: +49 (0) 211/62 14-591
E-Mail: busch@vdi.de
Telefon: +49 (0) 211/62 14-261
E-Mail: fluechter@vdi.de
Dr. Christian Busch
Telefon: +49 (0) 211/62 14-591
E-Mail: busch@vdi.de