Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist es zum einen, wesentliche Schlüsseltechnologien zu erforschen und entwickeln, die perspektivisch für die erfolgreiche Demonstration eines Fusionskraftwerks notwendig sind, und zum anderen, die bereits in Deutschland vorhandene Test- und Messinfrastruktur auszubauen und zu ergänzen. Damit sollen erfolgversprechende Technologiezweige frühzeitig identifiziert und die Basis für mögliche Folgemaßnahmen gelegt werden.
Die in dieser Bekanntmachung adressierten Ziele sind:
Modul A: „Schlüsseltechnologien“
Ziel ist hier, den technologischen Reifegrad (Technology Readiness Level, TRL) von wesentlichen Teilkomponenten und „Enabling Technologies“ zu erhöhen und damit auch das Potenzial für eine spätere Anwendung besser abschätzen zu können. So sollen auch Unternehmen eine bessere Entscheidungsgrundlage und Perspektive erhalten, in die Fusionsforschung einzusteigen und zu investieren. Der Fokus in diesem ersten Förderaufruf soll vor allem auf kritischen In-Vessel-Komponenten und den Einschluss- beziehungsweise Zündtechnologien liegen. So können zum Beispiel Innovationen in der Magnetfeldtechnologie wesentlich die perspektivische Wirtschaftlichkeit von Magnetfusionskraftwerken erhöhen. Verbesserungspotenzial besteht beispielsweise im Einsatz von Hochtemperatur Supraleitern. Die geringeren Erfordernisse bei der Kühlung gegenüber konventionellen Supraleitern könnten die Handhabung erleichtern und prinzipiell ein kompakteres Kraftwerksdesign ermöglichen. Der Fokus muss dabei auch auf der Praktikabilität im operativen Betrieb liegen. Dazu gehören nicht nur die robuste Funktion im Dauerbetrieb, sondern auch die Austauschbarkeit und Wartungsmöglichkeiten von Komponenten, die in den bisherigen Forschungsanlagen nicht berücksichtigt sind, aber für die spätere Anwendung möglichst früh mitgedacht werden müssen und gegebenenfalls ganz andere Konzepte, Designs und Materialien und Systemintegration erfordern. Andere Beispiele sind die Forschung an verbesserten Gyrotrons für die Plasmaheizung oder am gesamten Optical-Train und Lichtquellen für die Laserfusion.
Modul B: „Test- und Messinfrastruktur“
Mit der Intensivierung der Forschungsanstrengungen im Bereich der Fusion und der Erhöhung der technologischen Reifegrade steigt auch der Bedarf an entsprechenden Forschungsinfrastrukturen und deren technischen Anforderungen immens. Eine entsprechende Aktualisierung oder der Ausbau der Geräteinfrastruktur aus Mitteln der Grundfinanzierung ist für Forschungseinrichtungen und Hochschulen in der Regel nicht leistbar, so dass hier in den nächsten Jahren ein Engpass entsteht. Ziel ist es daher, die Neuentwicklung, den Ausbau und die Validierung von Forschungs- und Geräteinfrastrukturen sowie Mess- und Testeinrichtungen voranzutreiben. Hiermit sollen Verfügbarkeit und Zugang zu solchen Infrastrukturen für die gesamte Fachcommunity und ganz besonders auch für Unternehmen deutlich verbessert werden.
Die vorliegende Bekanntmachung verfolgt das Ziel, die gesamte Fachcommunity der Fusionsforschung in Deutschland in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, um ihre Position national wie international zu festigen und auszubauen. Damit sollen zugleich der Fortschritt und die wirtschaftliche Umsetzung der Fusionsforschung in Deutschland befördert werden. Die Fördermaßnahme hat somit zum Ziel, technologische Verbesserungen zu erreichen und Alternativen zu bestehenden Ansätzen mit überlegenen Eigenschaften aufzuzeigen, die die technologische Souveränität von Deutschland und Europa stärken, einseitige Abhängigkeiten verringern und damit zur Resilienz von Wertschöpfungsketten beitragen.
Die Zielerreichung wird durch eine anschließende Verwertung sowie durch geeignete Veröffentlichung der Ergebnisse, beispielsweise in wissenschaftlichen Zeitschriften oder mit Konferenzbeiträgen, sowie insbesondere durch Patentanmeldungen dokumentiert.
Den Zielen dieser Bekanntmachung unmittelbar zugeordnet ist das Bestreben, nachhaltige Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu initiieren und perspektivisch zu Lieferkettenbeziehungen auszubauen, um so einen wirksamen Transfer von Forschungsergebnissen in innovative Dienstleistungen und Produkte zu erreichen. Dabei sollen vor allem ein entsprechender Reifegrad (und gegebenenfalls Durchbrüche) bei den erforschten Technologien sowie weitere Planungen der Projektteilnehmenden hinsichtlich nächster innovatorischer Schritte (fortgeschriebener Verwertungsplan) angestrebt werden.
Um die oben genannten Ziele zu erreichen, sind neue, interdisziplinäre Kooperationen in der Wissenschaft sowie die Zusammenarbeit mit der Industrie erforderlich. Sich komplementär ergänzende Kompetenzen aller Projektteilnehmenden sind notwendig, um die komplexen Fragestellungen zielführend bearbeiten zu können und die technologischen Reifegrade über die Grundlagenforschung hinauszuführen.
Hierzu werden in der Regel kooperative, vorwettbewerbliche und thematisch fokussierte Verbundprojekte mit Partnern aus Forschungseinrichtungen beziehungsweise Hochschulen und der gewerblichen Wirtschaft gefördert. Wo möglich, sollen die Projekte entlang von Wertschöpfungsketten strukturiert sein, um Innovationsprozesse zu beschleunigen und die Vernetzung der notwendigen Akteure frühzeitig voranzutreiben. Im Fall sehr grundlegender Fragestellungen ist auch eine Förderung rein akademischer Forschungsverbünde möglich.
In Modul B kann auch eine Förderung von Einzelvorhaben zweckmäßig sein. Zweck ist hier der Ausbau der Geräteinfrastruktur und deren Validierung bezüglich der spezifischen Bedarfe der Fusionsforschung als Beitrag zum Fusionsökosystem in Deutschland.
Kennzeichen aller geförderten Projekte sollen dabei ein hohes Risiko und eine besondere Komplexität der Forschungsaufgabe sein. Für eine Lösung dieser komplexen Problemstellungen sind in der Regel ein inter- und multidisziplinäres Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft erforderlich, so dass bedarfsorientiert neue, verbesserte Technologien gemeinsam erforscht werden. Gleichzeitig soll eine Perspektive für eine nachgelagerte Realisierung der erforschten Komponenten und Technologien sichergestellt werden.
Um Synergien zwischen verschiedenen Technologierouten in einzelnen Forschungsschwerpunkten und Teiltechnologien bestmöglich zu nutzen und das Innovationsökosystem effektiver zu gestalten, soll die Organisation und Vernetzung mehrerer Akteure und/oder Projekte in sogenannte „Hubs“ mit bestimmten thematischen Schwerpunkten erfolgen, die auch regionale Schwerpunkte abbilden können. Dies gilt besonders für den Bereich der Trägheitsfusion, in dem bislang kaum Strukturen etabliert sind. Begleitende Arbeiten und (Teil-)Projekte zum Aufbau solcher Strukturen sollen ebenfalls im Rahmen dieser Maßnahme gefördert werden.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.
1 EWR = Europäischer Wirtschaftsraum
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushalts-ordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a bis c und Artikel 28 Absatz 1 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt.2 Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vergleiche hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).
2 Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017 (ABl. L 156 vom 20.6.2017, S. 1), der Verordnung (EU) 2020/972 vom 2. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 hinsichtlich ihrer Verlängerung und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 hinsichtlich ihrer Verlängerung und relevanter Anpassungen (ABl. L 215 vom 7.7.2020, S. 3) und der Verordnung (EU) 2021/1237 vom 23. Juli 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Ar-tikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 270 vom 29.7.2021, S. 39) und der Verordnung (EU) 2023/1315 vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 167 vom 30.6.2023, S. 1). Bundesanzeiger Bekanntmachung *240111001355* *828958* *240111001355* *828958* Seite 3 von 12 V3 29. 01. 2024 14:07:43